Deutsche Staatsangehörige benötigen für China einen gültigen Reisepass und ein Visum. Ab 1. November 2012 müssen alle Visa-Einreichungen durch den Konsularprovider Chinese Visa Application Service Center (CVASC) erfolgen. Lediglich die Annahme von Visa-Anträgen für die Diplomaten- und Servicevisa und die Visa für Hongkong und Macao erfolgt weiterhin direkt bei den Konsulaten.
Für das Visum brauchen Sie ein neueres Passfoto und einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit. Die Visagebühr beträgt für die einfache, als auch für die mehrfache Einreise 60 Euro. Hinzu kommt die Servicegebühr des China Visa Application Service Center von 65,45 Euro. Das Visum bekommen Sie in vier Arbeitstagen. Nach Hongkong und Macau können deutsche Staatsangehörige visafrei einreisen.
Folgende Städte und Regionen bieten einen 72-stündigen visafreien Aufenthalt an, wenn Gäste einen internationalen Weiterflug vorzeigen können: Harbin, Guilin, Changsha, Peking, Tianjin, Shanghai, Shenyang, Dalian, Nanjing, Hangzhou, Shijiazhuang, Qinhuangdao, Chengdu, Wuhan, Xiamen, Qingdao, Kunming, Provinz Guangdong.
Zum 01.01.2018 wurde die Anzahl der Städte und Regionen, welche mit einem 144-Stunden Visa bereist werden können, erhöht. Dazu gehören: Beijing-Tianjin-Hebei, Shanghai-Jiangsu-Zhejiang, Provinz Liaoning, Provinz guangdong, Chengdu und 10 weitere Städte in der Provinz Sichuan, Xiamen, Wuhan, Kunming, Qingdao, Xi'an, Chongqing. Voraussetzung für einen 144 Stunden visafreien Aufenthalt ist, wie bei der 72-Stunden Regelung, ein Weiterflugticket in ein Drittland und ein gültiger Reisepass (mindestens drei Monate).
Bitte beachten Sie, dass seit dem 16. Dezember 2019 ein Fingerabdruck bei der Visa-Beantragung abgegeben werden muss. Sie müssen persönlich im CVASC erscheinen, um diesen abzugeben. Die Finderabdruck Regel gilt für fünf Jahre. Das heißt, wenn Sie einmal Ihren Fingerabdruck abgegeben haben, müssen Sie in den fünf darauf folgenden Jahren keinen Abdruck bei erneuter Visa Beantragung hinterlegen. Kinder unter 14 Jahren und Erwachsene über 70 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.